AGB Reparatur

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reparaturleistungen an Segeln, Persenningen und Riggs

der UK Sailmakers Deutschland oHG, Dirk Manno & Stefan Voss, Fördepromenade 8, 24944 Flensburg, Tel.: +49 461 310 70 60, Mail: info@uksailmakers.de

Stand: 2/2019

1. Vertragschluss, Vertragsinhalt
1.1. Für alle unsere Angebote, Montage- und Reparaturleistungen und darauf bezogene Beratungsleistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen.

1.2. Die Ausführung unserer Leistungen kann auch durch von uns beauftragte Dritte erfolgen.

1.3. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter oder nachträgliche Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.4. Angebote sind freibleibend. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist zumindest der Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von uns an den Kunden.

1.5. Bei den zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben und Gewichtsangaben kann es bedingt durch die technische Entwicklung zu geringfügigen Abweichungen kommen. Soweit diese den Wert und die wesentliche technische Funktion des Liefergegenstandes nicht erheblich zum Nachteil des Kunden beeinträchtigt und die so erfolgende Lieferung dem Kunden zumutbar ist, gilt die mit den Abweichungen erbrachte Leistung als vertragsgemäß erbracht.

1.6. An zu unseren Angeboten von uns bereitgestellten Zeichnungen, Berechnungen und Planungsunterlagen, die nicht als Herstellerunterlagen gekennzeichnet sind, steht uns das alleinige Urheberrecht zu. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sie sind unaufgefordert an uns komplett zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird. Die Fertigung von Kopien oder Abschriften ist untersagt.


2. Kostenvoranschlag, Preise, Nebenkosten
2.1 Unsere Angebote enthalten Kostenvoranschläge als Pauschalpreise. Die Pauschalpreise beziehen sich auf die in dem Kostenvoranschlag genannten näher spezififizierten Leistungen auf der Grundlage der dort genannten Leistungseinheiten. Die genannten Pauschalpreise stellen keinen maximal garantierten Festpreis dar. Einvernehmlich erbrachte nachträgliche Änderungen der vereinbarten Leistungen führen entsprechend unseres hieraus folgenden Mehraufwands berechnet auf der Grundlage der zugrunde liegenden Leistungseinheiten zu entsprechenden Preiserhöhungen; ist der Mehraufwand nicht anhand der Leistungseinheiten nachvollziehbar zu kalkulieren, so gilt für die erbrachte Mehrleistung die angemessene und übliche Vergütung als vereinbart. Treten nach Vertragsabschluß innerhalb von Verzögerungen durch fehlende Konstrukteursvorgaben oder andere Umstände, die nicht von uns zu vertreten sind, Änderungen in den Preisgrundlagen zum Beispiel durch Lohn- oder Materialpreiserhöhungen ein, sind die vertraglichen Preise einvernehmlich anzupassen. Erhöht sich der Gesamtpreis des Auftrags hierdurch um mehr 10% und ist der Kunde mit dieser Erhöhung nicht einverstanden, so steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu.

2.2. Preisänderungen bleiben bis zur wirksamen Annahme des Angebotes durch den Kunden vorbehalten. Preisänderungen nach Vertragschluss sind daneben dann zulässig, wenn zwischen Vertragschluss und vertragsgemäßer Leistung 3 Monate verstre- ichen und von uns nachgewiesene Preissteigerungen für Bestandteile unserer Leistungen von über 10% eingetreten sind, die bei Vertragschluss nicht absehbar waren. Die Preisänderung richtet sich nach den nachgewiesenen allgemeinen Preissteigerungen. Erhöht sich der Preis oder die Kosten, so steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses ist unverzüglich vor der Auslieferung, spätestens innerhalb von einer Woche nach Kenntnis von der Erhöhung schriftlich auszuüben.


3. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
3.1. Unsere Leistungen sind jeweils im Voraus zu bezahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarun-gen getroffen sind. Hierfür erhält der Kunde innerhalb einer Woche ab Vertragschluss eine ordnungsgemäße Rechnung i.S.d. Umsatzsteuer.

3.2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen, sofern keine anderen schriftlichenn Vereinbarungen getroffen sind. Die Annahme von Schecks wird vorbehalten und gilt nur zahlungshalber. Zahlungen mit Wechsel sind unzulässig.

3.3. Bei Verzug schuldet der Kunde uns Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Dies gilt auch im Eventualfall einer Stundung der Zahlung.

3.4. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen (z.B. Beantragung eines Zahlungsaufschubs, Nichteinlösung eines Schecks, Beantragung eines Vergleichs, Zahlungseinstellung, Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse) sind wir zum Rücktritt berechtigt; im Falle des Zahlungsverzugs nur, soweit wir die Zahlung unter angemessener Fristsetzung angemahnt und auf das Rücktrittsrecht für den Fall des Zahlungsverzugs hingewiesen haben.

3.5. Ist Ratenzahlung vereinbart, so ist der gesamte Betrag fällig, wenn der Kunde mit einer Ratenzahlung in Verzug kommt.
3.6. Die Aufrechnung oder die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.


4. Leistung und Fristen
4.1. Wir reparieren mit und montieren Ihnen vorgefertigte Bauteile einschließlich der Vormontage von Produkten anderer Hersteller, soweit dies Gegenstand unseres Angebotes ist. Die Montage erfolgt frei auf dem uns zur Verfügung gestellten Reparaturgegenstand, sofern wir dessen Abbau und Anbau zum Zwecke der Reparatur nicht gesondert angeboten haben.

4.2. Soweit nicht gesondert vereinbart, gehören nicht zum Leistungsumfang insbesondere die Durchführung einer notwendigen Vermessung oder Nachvermessung, die konstruktive Vorplanung und Berechnung, die Durchführung einer CE-Nachzertifizierung infolge der Reparaturmaßnahmen sowie der vorbereitender oder nachzubearbeitenden Maßnahmen anderer Gewerke als die des Segelmacher- und Persenningbau-Handwerks. Die Sicherung während der Reparaturphase, die Bereitstellung von Strom (220V, 16 A(h) und sonstige typischerweise für die Reparatur erforderlichen Rahmenbedingungen sind durch den Kunden zu erbringen. Das von dem Kunden zur Reparaturleistung bereitgestellte Boot oder Rigg muss abgesehen von dem uns bekannten Anlaß der Reparatur sicher begehbar und benutzbar sein.

4.3 Mit Abschluss des Vertrages verpflflichtet sich der Kunde zur Duldung und Ermöglichung des Betretens und zur Nutzung seines Bootes durch unsere Mitarbeiter und Subunternehmer soweit dies für die Ausführung der vertraglichen Arbeiten und Funktionsüberprüfung erforderlich und zumutbar ist. In der Regel überschreitet der Zeitbedarf für diese Leistungen nach Vorliegen der Reparaturmittel nicht einen Monat.

4.4 Die für unsere Lieferungen und Leistungen angegebenen Ausführungszeiten sind sorgfältig ermittelte Erfahrungswerte. Sie setzen die vollständige Klärung aller technischen Einzelheiten des Auftrags und mit den zugrunde liegenden Produktangaben übereinstimmende und passgenaue Vorarbeiten einerseits voraus, andererseits für die sichere und qualitätsgerechte Ausführung der Arbeiten hinreichende Wetter und Witterungsbedingungen. Deren Einschätzung unterliegt unserem billigen Ermessen. Verbindliche Ausführungszeiten sind ausdrücklich zu vereinbaren und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Vorleistungen des Kunden müssen frist- und fachgerecht ausgeführt sein.

4.5. Sind wir durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder unvorhergesehener Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem für die Ausführung notwendigen Unternehmen eingetreten, verlängert sich die Ausführungsfrist – auch während eines bestehenden Leistungsverzuges – in angemessener Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.6. Die Einhaltung von Fristen für Reparaturleistungren setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderlichen konstruktiver Vorgaben und -Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen.

4.7. Vom Vertrag kann der Kunde bei Leistungsverzug nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Leistung von uns zu vertreten ist und der Kunde uns unter Nennung einer angemessenen Frist in Verzug gesetzt hat. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen hin innerhalb einer angemessenen Zeit zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht.


5. Rücktritt, Rücksendungen
5.1. Ein Rücktritt ist außerhalb des gesetzlichen Rücktrittsrechts oder den vertraglich festgelegten Bestimmungen ausgeschlossen und bedarf ansonsten einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

5.2. Werden bereits von uns bestätigte Aufträge im Einvernehmen aus Gründen storniert oder erheblich geändert, die nicht von uns zu vertreten sind, so ist ein pauschaler Schadenersatz für die Stornierung in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme fällig. Beiden Parteien bleibt jeweils nachgelassen, einen höheren bzw. niedrigeren Schaden auf unserer Seite nachzuweisen. In diesem Fall ist nur dieser Schaden uns zu erstatten.


6. Gewährleistung/Sachmängelhaftung
6.1. Als Beschaffenheit der Leistung gilt nur die Leistungsbeschreibung im Angebot als vereinbart. Eine Garantie oder sonstige Zusicherung der Beschaffenheit der Leistung oder für die Dauer der Leistung geben wir hiermit nicht.

6.2. Die Leistung ist vom Kunden unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit hin zu überprüfen. Offenbare Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

6.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Gegenleistung wegen unerheblicher Mängel zu verweigern. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unerheblicher Mängel zu verweigern. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn wir die Fertigstellung dem Kunden schriftlich angezeigt haben, der Kunde das reparierte Teil in Gebrauch nimmt und das System zumindest 5 Werktage vorbehaltlos in Gebrauch ist. Verlangen wir eine förmliche Abnahme, so ist der Kunde verpflichtet, sich hieran innerhalb von 5 Werktagen nach der schriftlichen Aufforderung hierzu an dieser zu angemessenen zumutbaren Zeiten zu beteiligen und bei Fehlen erkennbarer Mängel die Mangelfreiheit insoweit schriftlich zu bestätigen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen oder nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, bestehen für diese und die daraus resultierenden Schäden ebenfalls keine Mängelansprüche.

6.4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen seitens des Käufers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Määngeln steht.


7. Obliegenheiten des Kunden
7.1. Dem Kunden obliegt insbesondere die Sicherstellung und Prüfung der erforderlichen, insbesondere statischen Beschaffenheit der mit dem reparierten oder geänderten Bauteil zusammenwirkenden Systems, wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich Mast und sonstige Riggteile.

7.2 Hindernisse und andere Probleme, die die Anlieferung und Ausführung der Arbeiten am Boot und dessen örtlichem Umfeld behindern, verhindern oder verzögern können, sind uns rechtzeitig, mindestens jedoch eine Woche vor dem vereinbarten oder frühesten Montagetermin, schriftlich bekannt zu machen.

7.3. Nichterfüllung oder nicht frist- oder fachgerechte Ausführung von Leistungen, die von dem Kunden beizubringen sind, berechtigen uns auch im Falle von Fahrlässigkeit zur Geltendmachung von Schadenersatz. Sind Vorleistungen auch nach angemessener Fristsetzung nicht erbracht, sind wir zum Rücktritt berechtigt.


8. Allgemeine Haftung
8.1. Unsere Haftung für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eingeschränkt. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mangelfreien Leistung sowie Beratungs-, Schutz-, und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der vertraglichen Leistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Kunden oder seines Personals oder Dritten oder des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken.

8.2. Soweit wir nach den vorstehenden Regelungen dem Grund nach haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorauszusehen waren oder unter Berücksichtung der Umstände, die bekannt waren oder die wir hätten kennen müssen und bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten vorausgesehen werden müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die infolge von Mängeln an der Ware entstanden sind, sind nur ersatzfähig, soweit diese bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.

8.3. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf einen Betrag in Höhe von 1 Mio. € beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

8.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.5. Wir sind lediglich Zwischenhändler und nicht Hersteller der von uns verbauten Bauteile. Eine Haftung für Verpackungsmaterial, insbesondere eine Entsorgungspflicht besteht daher nicht. Dies gilt nicht, wenn in Ausnahmefällen aufgrund einer Umverpackung Waren von uns neu verpackt werden; in diesem Fall gelten die Vorschriften der Verpackungsverordnung und ergänzend die Regelungen dieser AGB.

8.6. Unsere Vorschläge zum Einsatz bestimmter Produkte oder zur Kombination verschiedener Produkte sind vom Kunden jeweils eigenverantwortlich technisch zu prüfen. Ansprüche jeder Art, insbesondere Schadenersatzansprüche, die aus einer Inkompatibilität der vom Kunden eigenverantwortlich gewählten Produktzusammenstellung resultieren, sind ausgeschlossen.


9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist grundsätzlich Flensburg-Sonwik.