AGB Handel

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handel von Segeln sowie Bootszubehör

der UK Sailmakers Deutschland Dirk Manno & Stefan Voss oHG, Fördepromenade 8, 24944 Flensburg, Tel.: +49 461 310 70 60, mail: info@uksailmakers.de

Stand: 2/2019


1. Vertragschluss, Vertragsinhalt
1.1. Für alle unsere Angebote, Lieferungen und darauf bezogene Beratungsleistungen oder sonstige vertragliche Leistungen, soweit im Einzelfall zusätzlich vereinbart, gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Der Versand der Ware vom Werk zum Kunden erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart, im Auftrag und auf Risiko des Kunden.

1.2. Gelieferte Segel und Zubehörteile sind so beschaffen, dass sie die Leistung, für deren originären Zweck sie hergestellt wurden, so erzielen, wie es in den Datenblättern und technischen Spezififikationen der jeweiligen Hersteller ausgewiesen ist. Hiermit ist keine Garantie oder Zusicherung der Beschaffenheit der Ware verbunden.

1.3. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Garantien oder Zusicherungen und sonstige Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter oder nachträgliche Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.4. Angebote sind 3 Werktage gültig, hiernach freibleibend. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist dann zumindest der Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von uns an den Kunden.

1.5. Bei den zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben und Gewichtsangaben kann es bedingt durch die technische Entwicklung zu geringfügigen Abweichungen kommen. Soweit diese den Wert und die wesentliche technische Funktion des Liefergegenstandes nicht zum Nachteil des Kunden beeinträchtigt und die so erfolgende Lieferung dem Kunden zumutbar ist, gilt die mit den Abweichungen erbrachte Leistung als vertragsgemäß erbracht.

1.6. An unseren Angeboten sowie den zu unseren Angeboten von uns bereitgestellten Zeichnungen, Berechnungen und Planungsunterlagen, die nicht als Herstellerunterlagen gekennzeichnet sind, steht uns das alleinige Urheberrecht zu. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.


2. Preise, Transport- und Verpackungskosten
2.1 Alle Preise verstehen sich brutto frei ab unserem UK Sailmakers Loft in Flensburg-Sonwik. Die Versendung an andere Orte erfolgt nur im Rahmen eines gesonderten Transportauftrags auf Gefahr des Kunden. Sofern ein versicherter Versand gewünscht ist, ist dies ausdrücklich zu vereinbaren. Für Transport und Versicherung ist ein angemessener Vorschuss zu zahlen.

2.2. Preisänderungen bleiben bis zur wirksamen Annahme des Angebotes durch den Kunden vorbehalten.

2.3. Die Transportkosten werden gesondert ausgewiesen. Für den Fall, dass eine Umverpackung notwendig wurde und die Verpackungsverordnung Anwendung findet, berechnen wir Verpackungskosten in Höhe von 8,5 % des Warenwertes pro Auftrag. Dem Kunden wird es gestattet, den Nachweis zu führen, dass im Einzelfall Verpackungskosten überhaupt nicht oder in niedrigerer Höhe als die Pauschale angefallen sind. Übernimmt der Kunde die Entsorgung von Verpackungsmaterial gemäß der Verpackungsverordnung, so schreiben wir einen Wert in Höhe von 3 % des Warenwerts pro Auftrag dem Kunden gut.


3. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
3.1. Unsere Leistungen sind jeweils im Voraus zu bezahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Hierfür erhält der Kunde innerhalb einer Woche ab Vertragschluss eine ordnungsgemäße Rechnung i.S.d. Umsatzsteuer.

3.2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Die Annahme von Schecks wird vorbehalten und gilt nur zahlungshalber. Zahlungen mit Wechsel sind unzulässig.

3.3. Bei Verzug schuldet der Kunde uns Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Dies gilt auch im Eventualfall einer Stundung der Zahlung.

3.4. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen (z.B. Beantragung eines Zahlungsaufschubs, Nichteinlösung eines Schecks, Beantragung eines Vergleichs, Zahlungseinstellung, Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse) sind wir zum Rücktritt berechtigt; im Falle des Zahlungsverzugs nur, soweit wir die Zahlung unter angemessener Fristsetzung angemahnt und auf das Rücktrittsrecht für den Fall des Zahlungsverzugs hingewiesen haben.
Soweit ein wirksamer Eigentumsvorbehalt besteht sind wir weiterhin berechtigt, gelieferte Waren auf Kosten des Kunden zurückzuholen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Etwaige weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

3.5. Ist Ratenzahlung vereinbart, so ist der gesamte Betrag fällig, wenn der Kunde mit einer Ratenzahlung in Verzug kommt.

3.6. Die Aufrechnung oder die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.


4. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignungen und Verpfändungen
4.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

4.2. Wird von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das Eigentum an der neuen Sache in dem Bruchteil zu, der unserem Rechnungswert unserer Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Kunde kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, ist der Kunde verpflichtet, uns das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu übertragen und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

4.3. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist dem Kunde nicht gestattet. Er ist verpflflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist dem Kunden untersagt. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

4.4. Der Kunde ist verpflichtet, die verkauften Gegenstände bis zum Vollerwerb des Eigentums pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind auf Kosten des Kunden durch den vom Hersteller akzeptierten Kundendienst auszuführen.


5. Lieferfristen, Gefahrtragung
5.1. Lieferzeitpunkte sind nach pflflichtgemäßem Ermessen bezeichnet und nicht verbindlich. Da die Lieferung direkt ab Werk in gebündelten Transporten erfolgt, können wir die Planung nicht selbst kontrollieren. Wir leisten für die exakte Einhaltung zugesagter Liefertermine nur dann Gewähr, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert wird.

5.2. Vom Vertrag kann der Kunde bei Leistungsverzug nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Leistung von uns zu vertreten ist und der Kunde uns unter Nennung einer angemessenen Frist in Verzug gesetzt hat. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen hin innerhalb einer angemessenen Zeit zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht.

5.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

5.4. Sind wir durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder unvorhergesehener Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten, verlängert sich die Lieferfrist – auch während eines bestehenden Lieferverzuges – in angemessener Weise.

5.5. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunde zu liefernder Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen.

5.6. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur bzw. Frachtführer oder der zum Transport bestimmten Per-son über. Für Beschädigungen während des Versandes haften wir nur, wenn wir ausdrücklich den Versand auf eigene Gefahr übernommen ha- ben. Bruchversicherung wird von uns nur auf Wunsch des Käufers und gegen Berechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen. Eine etwaige Gutschrift des Schadens erfolgt erst dann, wenn wir Deckung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten haben. Weit- ere Verpflflichtungen werden von uns nicht übernommen, soweit wir einen Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu ver-treten haben. Falls nicht ausdrücklich anders verein- bart, werden unsere Lieferungen unversichert versandt.

5.7. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 2,5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.


6. Rücktritt, Rücksendungen
6.1. Ein Rücktritt ist außerhalb des gesetzlichen Rücktrittsrechts oder den vertraglich festgelegten Bestimmungen ausgeschlossen und bedarf ansonsten einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

6.2. Werden bereits von uns bestätigte Aufträge im Einvernehmen aus Gründen storniert oder erheblich geändert, die nicht von uns zu vertreten sind, so ist ein pauschaler Schadenersatz für die Stornierung in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme fällig. Beiden Parteien bleibt jeweils nachgelassen, einen höheren bzw. niedrigeren Schaden auf unserer Seite nachzuweisen. In diesem Fall ist nur dieser Schaden uns zu erstatten.

6.3. Grundlose Rücksendungen von Ware werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns akzeptiert und bei einem Netto-Warenwert über 50,- €. Wir erheben eine Rücknahmegebühr in Höhe von 10 % des Netto-Warenwertes, mindestens 50,- €. Die Transportkosten trägt der Kunde. Die zurückgesandte Ware wird nur dann angenommen, wenn diese originalverpackt, unbeschädigt und ungebraucht ist. Eine Rücknahme von Sonderartikeln und Spezialanfertigungen ist ausgeschlossen.


7. Gewährleistung/Sachmängelhaftung
7.1. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung im Angebot als vereinbart. Eine Garantie oder sonstige Zusicherung der Beschaffenheit der Ware oder für die Dauer der Beschaffenheit geben wir hiermit nicht.

7.2. Nach unserer Wahl sind mangelhafte neue Lieferungen oder Teile davon nachzubessern oder neu zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

7.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Gegenleistung oder die Abnahme der Lieferung wegen unerheblicher Mängel zu verweigern. Die Lieferung ist vom Kunden unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit hin zu überprüfen. Sachmängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, damit wir im Vertragssinne reagieren können.

7.4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen oder nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, bestehen für diese und die daraus resultierenden Schäden ebenfalls keine Mängelansprüche.

7.5. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen seitens des Käufers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht.

7.6. Garantieangaben und Garantiebedingungen sind reine Herstellerangaben, für die wir selbst keine Haftung übernehmen. In einem Garantiefall kann der Hersteller nach Wahl Ersatz leisten oder nachbessern. Wir übernehmen keine Haftung für Aufwendungen, insbesondere für Montage-, Reisekosten pp., die im Zusammenhang mit der Herstellergarantie stehen.


8. Allgemeine Haftung
8.1. Unsere Haftung für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eingeschränkt. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mangelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz-, und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Kunden oder seines Personals oder Dritten oder des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken.

8.2. Soweit wir nach den vorstehenden Regelungen dem Grund nach haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorauszusehen waren oder unter Berücksichtung der Umstände, die bekannt waren oder die wir hätten kennen müssen und bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten vorausgesehen werden müssen.

Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die infolge von Mängeln an der Ware entstanden sind, sind nur ersatzfähig, soweit diese bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.

8.3. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf einen Betrag in Höhe von 2,5 Mio. € beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

8.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.5. Unsere Vorschläge zum Einsatz bestimmter Produkte oder zur Kombination verschiedener Produkte sind vom Kunden jeweils eigenverantwortlich technisch zu prüfen. Ansprüche jeder Art, insbesondere Schadenersatzansprüche, die aus einer Inkompatibilität der vom Kunden eigenverantwortlich gewählten Produktzusammenstellung resultieren, sind ausgeschlossen.


9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist grundsätzlich Flensburg.